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Finanzlexikon: buchfuehrung

buchfuehrung

Unter Buchhaltung i.w.S. versteht man alle Erfassungsvorgänge z.B. von Belegen nach bestimmten Kriterien zur späteren Weiterverarbeitung.

Desweiteren versteht unter Buchhaltung i.w.S. sowohl Formen der Sachbuchhaltung, wie Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, als auch die Finanzbuchhaltung wie die einfache, kameralistische Buchhaltung, wie sie von Privatpersonen oder Kommunen als Einnahmen-, Überschussrechnung gehandhabt wird, als auch die exaktere, bestimmten rechtlichen Vorschriften genügende, kaufmännische doppelte Buchführung, also Finanzbuchhaltung i.e.S. und Rechnungswesen i.e.S.

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